AGB

Rechtliches
1 Abschluss des Vertrages
1.1 Mit der Anmeldung für ein Campangebot bei MusicJoy bietet der Kunde MusicJoy den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.
1.2 Vermittler, zum Beispiel Reisebüros, sind vom Veranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages von MusicJoy abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Campausschreibung stehen.
1.3 Prospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht vom Veranstalter herausgegeben werden, sind für den Veranstalter und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Campausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Veranstalters gemacht wurden.
1.4 Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Der Kunde erhält nach Eingang der Angebotsannahme eine Buchungsbestätigung. Mit Zugang der Bestätigung kommt der Vertrag mit MusicJoy zustande.
1.5 Der Kunde versichert hierbei, sowohl im eigenen Namen wie auch im Namen aller in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer zu handeln.
1.6 Sollte es zu Abweichungen bei den Angaben in der Buchungsbestätigung im Vergleich zur Beschreibung auf der Internetseite des Veranstalters kommen, stellt die Buchungsbestätigung ein neues Angebot an den Kunden dar. Der Kunde kann dieses ablehnen oder mit Zahlung des Preises annehmen. Der Vertrag kommt dann auf Grundlage des neuen Angebotes der Buchungsbestätigung zustande.
2 Zahlung
2.1 Zahlung des Camppreises


a) Campangebote mit Übernachtung
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung und des Reisepreis-Sicherungsscheins wird eine Anzahlung von 30% des Gesamtpreises und Kosten einer ggf. abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung für den Kunden fällig. Die Anzahlung und der Preis für die Reiserücktrittsversicherung müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung an MusicJoy gezahlt werden. Der Restbetrag des Preises ist bis spätestens 28 Tage vor Campbeginn zu zahlen.
b) Tagescamps ohne Übernachtung
Der Camppreis ist in einer Summe innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung an MusicJoy zu zahlen.
2.2 Wird die Zahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten geleistet, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht auf Schadensersatz insbesondere gemäß Ziffer 5.3 bleibt davon unberührt.
2.3 Erfolgt die Anmeldung zu einem Camp weniger als 28 Tage vor Campbeginn, ist mit Erhalt der Rechnung, und bei Angeboten mit Übernachtung nach Erhalt der Rechnung mit Sicherungsschein, direkt der Gesamtbetrag zu bezahlen.
2.4 Die Campunterlagen werden dem Kunden mit der Buchungsbestätigung per Mail zugesendet.
3 Preis- und Leistungsänderung
3.1 Die vertraglich geschuldeten Leistungen werden durch die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichte Leistungsbeschreibung auf der Homepage des Veranstalters in Verbindung mit den Angaben in der schriftlichen Bestätigung seitens des Veranstalters bestimmt.
3.1.1 Änderungen wesentlicher Campleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Camps nicht beeinträchtigen.
3.1.2 Eventuelle Mängelansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.1.3 Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen des Camps unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
3.1.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Campleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einem mindestens gleichwertigen Camp zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, ein solches Camp ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat sein Rücktrittsrecht spätestens innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme der Änderung gegenüber MusicJoy erklären.
3.2 Bei Veränderungen der für das Camp geltenden Wechselkurse, Steuern, Beförderungs- oder Unterbringungskosten oder Leistungen wie Flughafen- oder Hafengebühren kann der Veranstalter die Camppreise in dem Maße anpassen, wie sich die Kosten verbilligt oder verteuert haben.
3.2.1 Eine Erhöhung ist nur dann zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Beginn des Camps mehr als 4 Monate liegen und die Umstände, die zu der Erhöhung geführt haben, bei Vertragsschluss für den Veranstalter nicht vorhersehbar waren.
3.2.2 Bei einer zulässigen Preiserhöhung von über fünf Prozent des Camppreises ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einem mindestens gleichwertigen Camp zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, ein solches Camp ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat sein Rücktrittsrecht spätestens innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme der Änderung gegenüber MusicJoy erklären.
4 Rücktritt durch den Kunden vor Campbeginn/ Stornokosten
4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Campbeginn von dem Camp zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Veranstalter unter der nachstehend angegeben Anschrift in Textform (Brief oder E-Mail ) zu erklären:

MusicJoy

José Londji

Balthasarstr. 89

50670 Köln

Deutschland

E-Mail: jose@musicjoy.de

4.2 Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
4.3 In nachfolgenden Fällen des Rücktritts durch den Kunden steht MusicJoy unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen folgende pauschale Entschädigungen zu: ∙ bis 2 Monate vor Leistungsbeginn: 20% des vereinbarten Gesamtpreises

∙ bis 1 Monat vor Leistungsbeginn: 50% des vereinbarten Gesamtpreises

∙ bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 60% des vereinbarten Gesamtpreises

∙ bis 4 Tage vor Leistungsbeginn: 80% des vereinbarten Gesamtpreises.

Bei einem späteren Rücktritt wird der gesamte Veranstaltungspreis berechnet.

4.4 Dem Kunden bleibt Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
4.5 MusicJoy behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere Entschädigung zu fordern, soweit MusicJoy nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist MusicJoy verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Campleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
4.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Bis nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt ihm ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt. Bei einer solchen Vertragsübertragung behält sich MusicJoy vor, eine Bearbeitungsgebühr von 25 € zu erheben. Der Teilnehmer ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind. MusicJoy ist berechtigt dem Eintritt des Dritten zu widersprechen, wenn dieser den besonderen Camperfordernissen nicht genügt oder seine
Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Teilnehmer MusicJoy gegenüber als Gesamtschuldner für den Camppreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
5 Kündigung wegen höherer Gewalt
Zur Kündigung des Vertrages wegen höherer Gewalt wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet: § 651j BGB
(1) Wird das Camp infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Vertrag allein nach Maßgaben dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.
6 Umbuchungen
6.1 Ein Anspruch des Kunden auf Änderungen hinsichtlich des Campziels, des Camptermins, des Ortes des Campantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart besteht nicht.
6.2 Eine Umbuchung auf ein, auf der Internetseite des Veranstalters aufgeführtes, noch verfügbares Camp ist bis 28 Tage vor Campbeginn möglich. Wird auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung vorgenommen, wird vom Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 € in Rechnung gestellt. Erfolgt der Umbuchungswunsch später als 28 Tage vor Campbeginn und ist die Umbuchung noch möglich, kann der Veranstalter verlangen, dass die Abwicklung durch Neuanmeldung und gleichzeitigen Rücktritt zu den Bedingungen nach Punkt 5.3 und 5.4 durchgeführt wird. Eine bereits geleistete Anzahlung wird angerechnet.
7 Mindestteilnehmerzahl
7.1 Der Veranstalter kann wegen Nichterreichens der ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Teilnehmerzahl nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er in der jeweiligen Campausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert.
7.2 Ein Rücktritt ist spätestens am 28. Tag vor dem vereinbarten Campantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. 7.3 Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Veranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
7.4 Wird das Camp aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Camppreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen.
8 Kündigungsrecht von MusicJoy
8.1 Wenn der Kunde die Durchführung der Veranstaltung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße grob vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist, kann MusicJoy den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt MusicJoy, so behält sie den Anspruch auf den vollen Leistungspreis, gemindert um den Wert der ersparten Aufwendungen und Vorteile, die MusicJoy aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von Leistungsträgern Gutschriften. Eventuelle Mehrkosten für eine Rückbeförderung trägt der Kunde selbst.
8.2 Bei Aufenthalten im Ausland und vor allem bei Unterbringungen in Gastfamilien erwartet der Veranstalter, dass der Teilnehmer die Gesetze, Lebensgewohnheiten und religiösen Sitten des Gastlands respektiert. Bei Zuwiderhandlung besteht für den Veranstalter die Möglichkeit, nach einer Abmahnung im Wiederholungsfall oder bei groben Fehlverhalten den Teilnehmer vom weiteren Camp auszuschließen, ohne Erstattung des Leistungspreises, gemindert um den Wert der ersparten Aufwendungen und Vorteile, die MusicJoy aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von Leistungsträgern Gutschriften.
9 Mitwirkungspflichten des Kunden
9.1 Den Anweisungen der Campbetreuer ist Folge zu leisten. MusicJoy ist mit der Anmeldung zum Camp in Textform auf wichtige Besonderheiten des Teilnehmers aufmerksam zu machen (körperliche Beeinträchtigungen, Medikamenteneinnahme, Allergien, Unverträglichkeiten, Nichtschwimmer u.ä.). Der Kunde bzw. die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen von notwendigen gültigen Reisedokumenten und Nachweisen über wie Impfpasses o.ä.) Ggf. entstehende Nachteile durch die Nichtbefolgung dieser Vorschriften gehen zu Lasten des Teilnehmers.
9.2 Wenn die gesundheitlichen oder andere (z.B. falsche Altersangabe, fehlende Sprachkenntnisse) Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Camp nicht gegeben sind, kann der Veranstalter den Teilnehmer ohne Kostenerstattung von der Veranstaltung ausschließen.
10 Fristsetzung vor Kündigung
10.1 Tritt bei der Reise ein Mangel auf, kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Beseitigt der Teilnehmer selbst den Mangel, kann er dafür von MusicJoy Schadenersatz verlangen. Liegt höhere Gewalt vor, liegt kein Mangel vor.
10.2 Der Teilnehmer kann zudem im Fall eines Reisemangels Anspruch auf Minderung des Preises haben, wenn er den Mangel vor Ort und bei MusicJoy anzeigt.
10.3 Liegt ein Mangel mit erheblicher Beeinträchtigung vor, kann der Reisende nach erfolgloser Frist zur Abhilfe den Reisevertrag kündigen. Der Reiseveranstalter hat dann keinen Anspruch mehr auf den vereinbarten Betrag, kann aber eine Entschädigung verlangen.
11 Beschränkung der Haftung
11.1 Die Haftung von MusicJoy für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von MusicJoy. Möglicherweise darüber hinaus gehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
11.2 Die deliktische Haftung von MusicJoy für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Camppreis je Teilnehmer und Camp beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
11.3 MusicJoy haftet nicht für Leistungsstörrungen, Personen- und Sachschäden in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Freizeit-/Sportveranstaltungen, Kulturbesuche, etc.), wenn diese ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
12 Ausschluss von Ansprüchen
12.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Camps hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung des Camps geltend zu machen.
12.2 Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Endes der Veranstaltung folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
12.3 Die Geltendmachung hat gegenüber MusicJoy in Textform (Brief, E-Mail) unter der nachfolgend angegeben Adresse zu erfolgen.  

MusicJoy
José Londji
Balthasarstr. 89
50670 Köln Deutschland
E-Mail: jose@musicjoy.de

12.4 Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
12.5 Der Kunde hat gegenüber dem Luftbeförderer ∙bei Verlust oder Beschädigung des aufgegebenen Reisegepäcks unverzüglich nach Entdeckung des Schadens am Reisegepäck, d.h. ohne schuldhaftes Zögern und/oder innerhalb von 7 Tagen nach Annahme des Reisekoffers und bei Verspätung oder verspäteter Beförderung des aufgegeben Koffers innerhalb von 21 Tagen nach Andienung des Reisegepäcks. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Koffer dem Fluggast von einem Kurier oder Erfüllungsgehilfen der Fluggesellschaft übergeben worden ist den Schaden in Textform anzuzeigen.
13 Verjährung
13.1 Ansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
13.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
13.3 Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Endes der Veranstaltung folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag
14 Foto und Videoaufnahmen
14.1 Wurde der Verwendung von Foto- und Videoaufnahmen des Teilnehmers, die während der Camps entstehen, ausdrücklich zugestimmt (bspw. im Zuge des Buchungsvorgangs), dürfen diese wie folgt genutzt werden:

a) uneingeschränkte Zustimmung
Foto- und Videoaufnahmen des Teilnehmers, die während der Camps entstehen, dürfen zu Werbezwecken (z.B. Internetseite des Veranstalters, Ausschreibungen bei Kooperationspartnern, Gestaltung von Werbemittel, etc.) verwendet und Dritten zu Werbezwecken, die in Zusammenhang mit dem Campangebot stehen, zur Verfügung gestellt werden. Die Einwilligung des Teilnehmers ist jederzeit widerruflich.

b) Zustimmung ausschließlich für Bildergalerie für die Campteilnehmer
Foto- und Videoaufnahmen des Teilnehmers, die während der Camps entstehen, dürfen ausschließlich zur Veröffentlichung in einer Bildergalerie auf der Homepage des Veranstalters verwendet werden, zu welcher lediglich die Kunden des gebuchten Campangebotes einen Zugang erhalten.c) keine Zustimmung
Es werden keinerlei Bilder des Teilnehmers verwendet und nicht auf dem Speichermedium abgespeichert.

14.2 Die Bilder aus der Fotogalerie welche die Teilnehmer am Ende des Camps erhalten, sind ausschließlich für den privaten Gebrauch zu nutzen und dürfen nicht veröffentlicht oder verbreitet werden. Eine kommerzielle Nutzung und Weiterverbreitung dieser Bilder sind ebenfalls strengstens untersagt.
15 Pass-, Visa, Zoll- und Gesundheitsvorschriften
Der Teilnehmer ist selbst für die Einhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, und Gesundheitsvorschriften verantwortlich. Nachteile, die aus der Nichtberücksichtigung dieser Vorschriften entstehen, wie z.B. Rücktrittskosten oder zusätzliche Transportkosten, gehen zu Lasten des Kunden bzw. seines gesetzlichen Vertreters.
16 Gepäckbeförderung
Pro Person können maximal ein Koffer (bei Busreisen; Gepäckgrenzen der Fluggesellschaften sind zu berücksichtigen) und ein Handgepäckstück befördert werden. Handgepäck und persönliche Gegenstände sind beim Umsteigen und während der Beförderung von den Teilnehmern selbst zu beaufsichtigen.
17 Ausflüge
17.1 Ein Verlassen der jeweiligen Unterkunft ist nur in Absprache mit den Betreuern sowie mindestens in Gruppen von drei oder mehr Personen bis maximal 21 Uhr möglich. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, diese Zeiten aktuellen Gegebenheiten anzupassen. 17.2 Die Zeit der Rückkehr zu den Gastfamilien, bei Camps wo die Unterbringung in Gastfamilien erfolgt, wird auf 22 Uhr festgelegt und kann in Ausnahmesituationen nur durch die Betreuer vor Ort geändert werden. Der Weg zu den Gastfamilien findet für die Teilnehmer in der Regel ohne Begleitung durch eine Betreuer statt.
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